Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen sollen 2023 um 0,3 Punkte steigen, auf dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohns und damit auf einen neuen Rekordwert. Im Vergleich dazu beträgt aktuell der gesetzlich festgeschriebene allgemeine Beitragssatz 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Entkommen können Sie diesem starken Anstieg der Beiträge nur durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung mit besseren Leistungen bei gleichzeitig günstigeren Beiträgen. Kostenlose Angebote gibt es hier….
Kategorie: Private Krankenversicherung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Referentenentwurf für die „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ veröffentlicht. Es handelt es sich um vorläufige, unverbindliche Werte.Kommen die Werte wie geplant, müssen zusammen mit dem allgemeinen Beitragssatz von derzeit 14,6 % insgesamt 16,2 % vom Bruttolohn für die gesetzliche Krankenversicherung abgeführt werden. Dies betrifft dann die 57 Millionen Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Gegen hohe Beiträge in der Gesetzlichen Krankenversicherung hilft nur ein Wechsel in die Private Krankenversicherung. Kostenlose Angebote hier…. |
Stationäre Zusatzversicherung
Der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung für den stationären Bereich bei einem privaten Versicherungsunternehmen bietet viele Vorteile. Gerade wenn Sie weiter in einer gesetzlichen Kasse bleiben möchten bzw. müssen. Somit können auch gesetzlich Versicherte ihre Leistungsansprüche auf das Niveau von „Privatpatienten“ anheben. Durch die individuelle Tarifwahl kann die Zusatzversicherung optimal an Ihre Wünsche und Bedürfnisse angepasst werden.
So werden Sie im Krankenhaus Ihrer Wahl als Privatpatient behandelt, auf Wunsch auch vom Chefarzt. Sie liegen im Ein- bzw. Zweibettzimmer und können die Möglichkeiten der modernsten Medizintechnik ausschöpfen.
Wer kann sich privat krankenversichern?
Grundsätzlich kann sich jeder selbstständig oder freiberuflich Tätige (z. B. niedergelassene Ärzte, Notare, Architekten) und auch Studenten und Beamte ohne Einkommensgrenze privat versichern. Der Wechsel für Arbeitnehmer ist nach erstmaligem Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Einkommensgrenze möglich. Der Wechsel ist möglich, wenn das Brutto-Jahreseinkommen in 2023 über 66.600 € liegt. Das entspricht einem Monatsgehalt von 5.550 € bei 12 Gehältern.
Unverbindliche Angebote gibt es hier….
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